Grundpflege nach hauseigenen Standards
Die Durchführung von Körperpflegemaßnahmen
gehört zu den intimsten Pflegeaufgaben.
Wegen der Tragweite des Erlebens
werden diese Aufgaben grundsätzlich
ausgebildeten oder eingewiesenen Pflegepersonen
vorbehalten.
Individuelle und bedürfnisorientierte Pflege
Der persönliche Gepflegtheitsanspruch des
Patienten wird beachtet und akzeptiert. Das
setzt voraus, dass die Wünsche und
Gewohnheiten des Heimbewohners
bekannt sind. Geschulte Mitarbeiterinnen
bemühen sich, das in Gesprächen mit dem
Patienten oder seinen Angehörigen herauszufinden.
Die bedürfnisorientierte Pflege
richtet sich nach den Notwendigkeiten, die
teilweise auch mit dem Hausarzt besprochen
und vom ihm angeordnet wird.
Bezugspflege
Jedem Heimbewohner werden im Rahmen
der Bezugspflege Mitarbeiter-/innen zugeordnet,
deren Aufgabe es ist, den Bewohner
in seiner Ganzheit zu betreuen. Dazu
gehören außer der Grundpflege auch die
Behandlungs- und aktivierende Pflege. In
die ganzheitliche Betreuung wird auch die
Pflege und Instandhaltung des Patientenumfelds
einbezogen.
Das pflegerische Handeln wird durch tägliche
Absprachen mit der Stationsleitung
festgelegt, regelmäßige Pflegevisiten geben
die Möglichkeit, die Pflege und Betreuung
des Bewohners zu intensivieren.
Ernährung
„Das größte Glück für jedermann ist
ein Mensch, der kochen kann!“
Diese Volksweisheiten ist eine gute
Grundlage für den richtigen Umgang mit
der Ernährung. Oft sehen Kranke und
Behinderte nur in den täglichen Mahlzeiten
die Höhepunkte des Tages. Daher sollten
der Speiseplan und die Anrichtung der
Mahlzeiten so gestaltet sein, dass es Freude
macht, sich an den Tisch zu setzen.
Alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter sind
verpflichtet, auch zwischen den Mahlzeiten
immer wieder Getränke, auch Gebäck,
Brot oder Obst anzubieten. Das gilt auch
für den Nachtdienst.
Behandlungspflege
Behandlungspflege wird nach Absprache
mit dem behandelnden Arzt geleistet und
den speziellen Erfordernissen und auch
Wünschen eines Patienten angepasst; denn
nur dann, wenn eine Maßnahme akzeptiert
wird, kann sie auch nützen.
Aktivierende Pflege
Alle zu Betreuenden in unserem Hause
werden in das Aktivierungsprogramm mit
einbezogen. Mit der heimeigenen Therapeutin
wird die Art der Therapie abgesprochen.
Der Tagesablauf bietet ständig
wiederkehrende Möglichkeiten der Aktivierung.
Die Mitarbeiter/ innen sind
geschult, alle Fähigkeiten und Reserven
der Heimbewohner zu erkennen und in
dieses Programm einzubauen. „Hilf mir, es
selbst zu tun“. Dieses Motto stand über
der Haustür des 1. Montessori-Kinderhauses
in Frankfurt und gilt auch für unser
Haus.
Religiöse Betreuung
Die Mitarbeiter/innen sind jederzeit bereit,
sich zu religiösen Fragen zu äußern oder
aber einen Gesprächstermin mit einem
Mitarbeiter der Kirche zu vereinbaren,
gleich welcher Konfession.
Begleitung bei Praxisbesuchen
Es ist selbstverständlich, dass jeder Heimbewohner,
der eine Arzt- oder Therapiepraxis
aufsuchen muß, eine angemessene
Begleitung erhält.
Räumliche Ausstattung
| 3 Einzelzimmer | 3 Mehrzweckräume |
| 7 Doppelzimmer | 2 Baderäume mit WC |
| 1x1 & 3x2 Bungalows | 1 Duschraum mit WC |
| 10 Dreibettzimmer | 5 WC |
| 1 Küche mit Büro | 1 Dienstzimmer |
Alle Zimmer sind möbliert oder teilmöbliert
mit fließ. w./k. Wasser, die Betten
sind höhenverstellbar. Auf Wunsch
und nach Absprache können eigene
Möbel und Geräte beim Einzug mitgebracht
werden.
Sachliche Ausstattung
· Liftbad
· Toilettenstühle
· Duschwannen
· Duschstühle
· Personenlifter
· Ultraschallvernebler
· Rollstuhlpersonenwaage
· Absauggeräte
· Wechseldruckmatratzen
· Sauerstoffgeräte
Wir sind bemüht mit unserer sachlichen
Ausstattung immer auf dem neuesten Stand
zu bleiben.
Personelle Austattung
· Pflegedienstleitung (PDL)
· stellv. PDL
· Wonbereichsleitung (WBL)
· Bereichsleitung Wohnen & Pflege
· Heilerzieher
· Mitarbeiter nach SGBKI § 876 f.psychosoziale Betreuung
· Krankenschwestern
· PflegehelferInnen
· AltenpflegerInnen
· Hauswirtschaftliche Bietriebsleitung
· Küchenmeister
Während der Nacht sind immer zwei
Mitarbeiterinnen anwesend, eine von
ihnen ist eine examinierte Fachkraft.
Das Qualitätssicherungssystem
Wir legen großen Wert auf ständige
Weiterbildung der Mitarbeiter/Innen, auf regelmäßige
Kontrolle und Weiterentwicklung der
hauseigenen Standards und eine gute Zusammenarbeit
zwischen den Angehörigen und Mitarbeiter/Innen sowie auch mit den ortsansässigen
Ärzten. Jeder Bewohner hat seinen
eigenen Hausarzt.
Wir sind sehr bemüht, auch gegenüber den
öffentlichen Stellen, Behörden, Krankenkassen
etc. die Interessen unserer Bewohner
durchzusetzen und lassen uns dabei
auch rechtlich beraten.
Um eine professionelle Pflege zu gewährleisten
werden die Dokumentationen von
den Mitarbeitern kontinuierlich geführt.
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„Manchmal brauche
ich jemanden,
der mich versteht,
mir zuhört und
Mut macht.
Nicht mehr und
nicht weniger.“
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