Die Heimkosten
Der Birgittenhof ist Mitglied beim BpA, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. (www.bpa.de)
Heimkosten - Stand: 01.06.2022
Die monatlichen Heimkosten betragen incl. Investitionskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der Ausbildungsumlage
- Pflegegrad I | 3.234,86 € |
- Pflegegrad II | 3.699,38 € |
- Pflegegrad III | 4.191,27 € |
- Pflegegrad IV | 4.704,45 € |
- Pflegegrad V | 4.934,43 € |
Der Einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil (EEE) beträgt für die Pflegegrade zwei bis fünf: 1.341,42 Euro im Monat.
Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad an den Pflegekosten
- bei Pflegegrad I | mit bis zu 125,00 € monatlich |
- bei Pflegegrad II | mit bis zu 770,00 € monatlich |
- bei Pflegegrad III | mit bis zu 1.262,00 € monatlich |
- bei Pflegegrad IV | mit bis zu 1.775,00 € monatlich |
- bei Pflegegrad V | mit bis zu 2.005,00 € monatlich |
Pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten seit 1. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf die Kosten.
Je länger Pflegebedürftige in Pflegeheimen leben, desto höher ist der Zuschuss.
Der Zuschuss wird von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil der Heimbewohnenden an den Kosten.
Wir helfen Ihnen
Wir unterstützen Sie als Angehörigen oder Betreuer bei Ihren Aufgaben und helfen auf Wunsch gern bei Behördenangelegenheiten. Unsere Verwaltung kümmert sich auch um viele Belange, z.B. um die Verlängerung von Befreiungskarten, Schwerbehinderten- oder Personalausweisen und die Taschengeldverwaltung
Ihrer Familienmitglieder oder zu Betreuenden. Gerne arrangieren wir für Sie die Versorgung mit Kleidung, Maniküre, Pediküre oder Friseur.